Der Nachlass: was ist zu tun?
Besteht ein Testament oder ein Erbvertrag, muss er der zuständigen kantonalen Behörde eingereicht werden (bei der Gemeinde oder einem Notariat nachfragen). Er wird amtlich eröffnet.
Der Erbschein, von den Erben beantragt, ist nötig, um über Bankkonten zu verfügen. Bis dahin sind die Konten gesperrt; Bestattungskosten können meist gegen Rechnung vom Konto bezahlt werden.
Eine Erbschaft kann innert 3 Monaten ausgeschlagen werden, wenn die Schulden das Vermögen übersteigen. Die Steuererklärung des Todesjahres bleibt fällig; die Erbschaftssteuer hängt von Kanton und Verwandtschaft ab (Ehegatten und direkte Nachkommen sind in den meisten Kantonen befreit).
Geprüft am 19. September 2026 · allgemeine Angaben, bei der Gemeinde zu bestätigen.