Glossar
Die Wörter, die man in diesen Wochen hört, einfach erklärt.
- Todesschein
- Amtliches Dokument des Zivilstandsamts, das den Tod bestätigt. Verlangen Sie mehrere Exemplare.
- Ärztliche Todesbescheinigung
- Vom Arzt ausgestellt, der den Tod feststellt. Nötig für die Meldung beim Zivilstandsamt.
- Erbschein
- Dokument, das die Erben amtlich bezeichnet. Unerlässlich für die Bank.
- Kolumbarium
- Mauer oder Bauwerk mit Nischen für Urnen.
- Grabkonzession
- Recht, ein Grab für eine von der Gemeinde festgelegte Dauer zu nutzen, oft 20 bis 25 Jahre.
- Kremation
- Einäscherung im Krematorium. Die Asche wird in einer Urne übergeben.
- Epitaph
- Der auf dem Grabmal eingravierte Text: Name, Daten, manchmal ein Satz.
- Exhumation
- Entnahme eines Sargs oder einer Urne aus einem Grab, mit Bewilligung.
- Erdbestattung
- Beisetzung des Sargs oder der Urne in der Erde auf dem Friedhof.
- Gemeinschaftsgrab
- Bereich des Friedhofs, in dem die Asche ohne Einzelgrab beigesetzt oder verstreut wird.
- Abdankung
- Die Trauerfeier, meist in der reformierten Tradition.
- Grabmal
- Stein, Sockel und Ornamente eines Grabes.
- Erbvertrag
- Vertrag zwischen der verstorbenen Person und den Erben über den Nachlass, notariell beurkundet.
- Bestattungsunternehmen
- Der Betrieb, der die Bestattung organisiert und die Behördengänge erledigt.
- Bestattungsvorsorge
- Zu Lebzeiten abgeschlossener Vertrag, um die eigene Bestattung zu regeln und oft im Voraus zu bezahlen.
- Ausschlagung
- Verzicht auf eine Erbschaft innert 3 Monaten, etwa wenn sie überschuldet ist.
- Grabstein
- Der aufrechte Teil des Grabmals mit der Inschrift.
- Testament
- Schriftlicher Wille der verstorbenen Person zur Verteilung ihres Vermögens.
- Thanatopraxie
- Freiwillige konservierende Versorgung des Leichnams durch das Bestattungsunternehmen.
- Urnengrab
- Kleines Grab für Urnen.
- Aufbahrung
- Zeit des Abschieds bei der verstorbenen Person vor der Bestattung.