Was tun nach einem Todesfall in der Schweiz
Der Ratgeber Schritt für Schritt, vom ersten Anruf bis zum Grabmal. Gültig in der ganzen Schweiz; jeder Kanton hat seine Seite mit den Besonderheiten.
Sie haben jemanden verloren. Dieser Ratgeber verlangt nichts Kompliziertes: Er sagt Ihnen, was heute zählt, was warten kann und wer helfen kann. Eröffnen Sie ein Luxmemora-Dossier, um die Schritte gemeinsam abzuhaken.
1. Die ersten Stunden
Zu Hause rufen Sie den Hausarzt oder die 144 an. Der Arzt stellt den Tod fest und die ärztliche Todesbescheinigung aus. Im Spital, Heim oder in der Klinik übernimmt das Personal und übergibt Ihnen die Bescheinigung.
Informieren Sie die engsten Angehörigen. Sie müssen heute Abend nicht allen alles mitteilen.
Sammeln Sie, was gebraucht wird: Ausweis der verstorbenen Person, Familienbüchlein oder Heimatschein, allfälliges Testament oder Bestattungsvorsorge, Krankenkassenkarte.
2. Das Bestattungsunternehmen wählen
Bestattungsunternehmen sind rund um die Uhr erreichbar. Sie überführen die verstorbene Person, versorgen sie, organisieren die Trauerfeier und erledigen die meisten Behördengänge für Sie.
Verlangen Sie eine schriftliche, detaillierte Offerte. Geben Sie Erdbestattung oder Kremation an. Sie dürfen zwei oder drei vergleichen: Das ist üblich und wird von der Branche respektiert.
Vielleicht bestand eine Bestattungsvorsorge: Prüfen Sie die Unterlagen oder fragen Sie bei der Bank nach.
3. Die Formalitäten
Der Todesfall muss innert 2 Tagen beim Zivilstandsamt des Sterbeorts gemeldet werden (Art. 34 Zivilstandsverordnung). Das Bestattungsunternehmen erledigt das in der Regel für Sie, mit der ärztlichen Bescheinigung und einem Ausweis.
Verlangen Sie mehrere Todesscheine: Bank, Versicherungen, Pensionskasse, AHV, Arbeitgeber und Vermieter brauchen je einen.
In den folgenden Wochen benachrichtigen: AHV-Ausgleichskasse (Witwen-/Witwer-, Waisenrente), Pensionskasse, Lebensversicherung, Krankenkasse, Bank und Karten, Arbeitgeber, Vermieter oder Verwaltung, Hausrat- und Fahrzeugversicherung, Post (Nachsendung), Abonnemente und Telefon.
4. Die Trauerfeier
Legen Sie das Datum mit dem Bestattungsunternehmen, der Pfarrei oder der Rednerin und dem Friedhof oder Krematorium fest. In vielen Schweizer Gemeinden übernimmt die Wohngemeinde für ihre Einwohner einen Teil der Bestattungs- oder Kremationskosten: Fragen Sie bei der Gemeindeverwaltung nach.
Wählen Sie den Ort (Kirche, Friedhofskapelle, Saal, im Freien), wer spricht, welche Musik, und ob Sie danach ein Beisammensein wünschen.
Blumen: Kranz, Gesteck oder der Hinweis «statt Blumen eine Spende an …» in der Todesanzeige.
5. Die Todesanzeige
Die Regionalzeitung bleibt für ältere Menschen der wichtigste Kanal; Online-Portale und soziale Medien ergänzen.
Üblicher Inhalt: Name und Daten, Angehörige, Ort und Zeit der Feier, Kondolenzadresse, Wunsch zu Blumen oder Spenden. Das Bestattungsunternehmen verfasst und übermittelt die Anzeige oft.
Danksagungskarten werden in den Wochen danach verschickt, ohne Druck.
6. Der Nachlass
Besteht ein Testament oder ein Erbvertrag, muss er der zuständigen kantonalen Behörde eingereicht werden (bei der Gemeinde oder einem Notariat nachfragen). Er wird amtlich eröffnet.
Der Erbschein, von den Erben beantragt, ist nötig, um über Bankkonten zu verfügen. Bis dahin sind die Konten gesperrt; Bestattungskosten können meist gegen Rechnung vom Konto bezahlt werden.
Eine Erbschaft kann innert 3 Monaten ausgeschlagen werden, wenn die Schulden das Vermögen übersteigen. Die Steuererklärung des Todesjahres bleibt fällig; die Erbschaftssteuer hängt von Kanton und Verwandtschaft ab (Ehegatten und direkte Nachkommen sind in den meisten Kantonen befreit).
7. Das Grabmal
Das Grabmal wird meist 6 bis 12 Monate nach der Erdbestattung gesetzt, wenn sich die Erde gesetzt hat; bei einer Urne früher. Das Friedhofreglement legt Masse, Materialien und manchmal Farben fest: Verlangen Sie es bei der Gemeinde.
Mit Luxmemora entwirft die Familie eine Idee in 3D (Form, Material, Text) und sendet sie zwei oder drei Steinmetzen in der Nähe, die mit Projekt und Preis antworten. Rechnen Sie mit 3 000 bis 6 000 CHF für einen einfachen Stein mit Inschrift, mehr mit Sockel, Ornamenten oder Marmor.
Prüfen Sie die Dauer der Grabkonzession (oft 20 bis 25 Jahre, je nach Gemeinde verlängerbar oder nicht), bevor Sie in ein grosses Grabmal investieren.
8. Die Erinnerung
Sammeln Sie Fotos, Briefe, Aufnahmen. Eine Gedenkseite mit QR-Code auf dem Stein kommt auf Luxmemora.
Geburtstage, Allerheiligen, erste Feste ohne die Person: Planen Sie ein kleines Ritual, gemeinsam.
Wenn die Last zu schwer bleibt: Hausarzt, Pro Senectute, Die Dargebotene Hand (143), Trauergruppen von Kirchgemeinden und Spitälern. Um Hilfe zu bitten ist keine Schwäche.
Stand: September 2026. Allgemeine Angaben, ohne Gewähr; Fristen und Gebühren je nach Gemeinde prüfen.