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Was muss ich in den ersten 24 Stunden tun?

Den Tod feststellen lassen (Hausarzt oder 144 zu Hause; Spital oder Heim übernehmen das sonst), die engsten Angehörigen informieren, dann ein Bestattungsunternehmen anrufen. Alles andere kann bis morgen warten.

Grundlage : Die ärztliche Todesbescheinigung stellt die Ärztin oder der Arzt aus, der den Tod feststellt (Art. 35 ZStV).

Geprüft am 19. September 2026 · allgemeine Angaben, bei der Gemeinde zu bestätigen.

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