Wie lange kann man eine Erbschaft ausschlagen?
Drei Monate ab Kenntnis des Todes (Art. 567 ZGB). Danach gilt die Erbschaft als angenommen, mit ihren Schulden.
Geprüft am 19. September 2026 · allgemeine Angaben, bei der Gemeinde zu bestätigen.
Drei Monate ab Kenntnis des Todes (Art. 567 ZGB). Danach gilt die Erbschaft als angenommen, mit ihren Schulden.
Geprüft am 19. September 2026 · allgemeine Angaben, bei der Gemeinde zu bestätigen.
Guten Tag. Sagen Sie uns in wenigen Worten, wo Sie stehen; wir antworten hier und per E-Mail.