Luxmemora

Wie lange kann man eine Erbschaft ausschlagen?

Drei Monate ab Kenntnis des Todes (Art. 567 ZGB). Danach gilt die Erbschaft als angenommen, mit ihren Schulden.

Geprüft am 19. September 2026 · allgemeine Angaben, bei der Gemeinde zu bestätigen.

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