Todesfall im Kanton Nidwalden: Friedhöfe, Bestatter, Formalitäten
12 Gemeinden, 13 Friedhöfe, 5 Anbieter. Wählen Sie Ihre Gemeinde: alles, was folgt, Schritt für Schritt.
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- 5Blumengeschäfte
Formalitäten, Fristen, Kosten
- Meldung des Todesfalls
- Innert 2 Tagen beim Zivilstandsamt des Sterbeorts (Bundesrecht, Art. 34 ZStV). In der Regel erledigt das das Bestattungsunternehmen.
- Bestattungskosten
- Viele Schweizer Gemeinden übernehmen die Erdbestattung oder Kremation ihrer Einwohner ganz oder teilweise. Betrag und Bedingungen hängen von der Gemeinde ab: Fragen Sie bei der Gemeindeverwaltung nach.
- Grabkonzessionen und Reglement
- Jede Gemeinde legt die Grabdauer (oft 20 bis 25 Jahre), die Gebühren sowie Masse und Materialien der Grabmäler fest. Die Seite jedes Friedhofs verweist auf die Gemeinde.
- Erbschaftssteuer
- Kantonal geregelt. Ehegatten und direkte Nachkommen sind in den meisten Kantonen befreit; andere Erben werden je nach Verwandtschaftsgrad besteuert. Prüfen Sie es bei der kantonalen Steuerverwaltung.
- Testament
- Der zuständigen kantonalen Behörde zur Eröffnung eingereicht (Gemeinde, Friedensrichter oder Notariat je nach Kanton).
Allgemeine, unverbindliche Angaben, bei Gemeinde und Kanton zu prüfen.
Gemeinden
- Beckenried
- Buochs
- Dallenwil
- Emmetten
- Ennetbürgen
- Ennetmoos
- Hergiswil (NW)
- Oberdorf (NW)
- Stans
- Stansstad
- Vitznau
- Wolfenschiessen