Todesfall im Kanton Zug: Friedhöfe, Bestatter, Formalitäten
11 Gemeinden, 14 Friedhöfe, 21 Anbieter. Wählen Sie Ihre Gemeinde: alles, was folgt, Schritt für Schritt.
- 11Gemeinden
- 14Friedhöfe
- 1Bestattungsunternehmen
- 1Steinmetze
- 19Blumengeschäfte
Formalitäten, Fristen, Kosten
- Meldung des Todesfalls
- Innert 2 Tagen beim Zivilstandsamt des Sterbeorts (Bundesrecht, Art. 34 ZStV). In der Regel erledigt das das Bestattungsunternehmen.
- Bestattungskosten
- Viele Schweizer Gemeinden übernehmen die Erdbestattung oder Kremation ihrer Einwohner ganz oder teilweise. Betrag und Bedingungen hängen von der Gemeinde ab: Fragen Sie bei der Gemeindeverwaltung nach.
- Grabkonzessionen und Reglement
- Jede Gemeinde legt die Grabdauer (oft 20 bis 25 Jahre), die Gebühren sowie Masse und Materialien der Grabmäler fest. Die Seite jedes Friedhofs verweist auf die Gemeinde.
- Erbschaftssteuer
- Kantonal geregelt. Ehegatten und direkte Nachkommen sind in den meisten Kantonen befreit; andere Erben werden je nach Verwandtschaftsgrad besteuert. Prüfen Sie es bei der kantonalen Steuerverwaltung.
- Testament
- Der zuständigen kantonalen Behörde zur Eröffnung eingereicht (Gemeinde, Friedensrichter oder Notariat je nach Kanton).
Allgemeine, unverbindliche Angaben, bei Gemeinde und Kanton zu prüfen.