Was tun, wenn jemand zu Hause stirbt?
Zuerst der Arzt, dann die Nächsten, dann das Bestattungsunternehmen. Die genaue Reihenfolge, Stunde für Stunde, und was bis morgen warten kann.
Die erste Stunde: den Tod feststellen lassen
Rufen Sie den Hausarzt an. Ist er nicht erreichbar, wählen Sie 144: Ein Notarzt kommt. Er stellt den Tod fest und die ärztliche Todesbescheinigung aus, ohne die nichts anderes beginnen kann. Bei einem plötzlichen, unerwarteten Tod oder bei einem jungen Menschen kann der Arzt die Polizei beiziehen: Das ist ein normales Verfahren, kein Vorwurf.
Sie müssen nichts vorbereiten: Lassen Sie den Menschen, wie er ist, öffnen Sie ein Fenster, wenn Sie möchten, schalten Sie medizinische Geräte aus, wenn der Arzt es sagt.
Die nächsten Stunden: benachrichtigen, ohne alles zu verkünden
Informieren Sie die engsten Angehörigen: Ehepartner, Kinder, Geschwister. Alles andere — Cousins, Freunde, Kollegen — kann bis morgen warten; die Todesanzeige übernimmt das. Gibt es eine Bestattungsvorsorge oder letzte Wünsche, suchen Sie sie jetzt: Sie sagen, wen man anrufen soll und was die Person wollte.
Legen Sie Ausweis, Familienbüchlein oder Heimatschein und Krankenkassenkarte in ein Couvert. Bestatter und Zivilstandsamt werden sie verlangen.
Das Bestattungsunternehmen anrufen
Ein Bestattungsunternehmen ist rund um die Uhr erreichbar. Es holt die verstorbene Person zu Hause ab — sie kann ein paar Stunden zu Hause bleiben, wenn Sie das möchten —, versorgt sie und meldet den Todesfall für Sie beim Zivilstandsamt. Sie dürfen zwei anrufen und vergleichen: Das ist üblich und wird respektiert.
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Innert zwei Tagen: die Meldung
Der Todesfall muss innert 2 Tagen beim Zivilstandsamt des Sterbeorts gemeldet werden (Art. 34 ZStV). Fast immer erledigt das der Bestatter mit der ärztlichen Bescheinigung und dem Ausweis. Danach erhalten Sie die Todesscheine: Bestellen Sie 5 bis 8, Bank, Versicherungen und AHV wollen je einen.
Häufige Fragen
Darf die verstorbene Person zu Hause bleiben?
Ja, einige Stunden, manchmal bis zum nächsten Tag, in Absprache mit dem Bestatter, der die Kühlung regelt. Vielen Familien ist das wichtig.
Muss man die Polizei rufen?
Nein, ausser der Arzt entscheidet es (ungeklärter Tod oder Unfall). Das ist seine Aufgabe.
Wer meldet den Todesfall?
In der Regel der Bestatter. Sonst ein Angehöriger, innert 2 Tagen, beim Zivilstandsamt des Sterbeorts.
Geprüft am 19. September 2026 · allgemeine Schweizer Angaben, bei Gemeinde und Kanton zu bestätigen.