Todesfall beim Zivilstandsamt melden: Frist, Dokumente, wer
Zwei Tage, beim Zivilstandsamt des Sterbeorts. Der Bestatter erledigt es fast immer für Sie. Was mitzubringen ist.
Die Frist: 2 Tage
Die Meldung muss innert zwei Tagen nach dem Tod erfolgen (Art. 34 ZStV). Wochenende und Feiertage zählen, aber die Ämter tolerieren die Meldung am ersten Werktag. Zuständig ist das Zivilstandsamt des Kreises, in dem der Tod eingetreten ist, nicht des Wohnorts.
Wer meldet
In der Praxis das Bestattungsunternehmen, mit Ihrem Einverständnis. Sonst: Ehepartner, ein Elternteil oder jede beim Tod anwesende Person. Im Spital oder Heim kann auch die Leitung melden.
Die Dokumente
Die ärztliche Todesbescheinigung, ein Ausweis der verstorbenen Person (Pass, ID, Aufenthaltsbewilligung) und wenn möglich Familienbüchlein oder Heimatschein. Für Ausländer: Pass und Bewilligung. Das Amt trägt den Tod ins Bundesregister (Infostar) ein und stellt den Todesschein aus.
Nach der Meldung
Bestellen Sie mehrere Todesscheine (rund 30 CHF pro Exemplar): Bank, Pensionskasse, AHV, Versicherungen, Arbeitgeber, Vermieter wollen je ein Original. Das Zivilstandsamt informiert die Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde automatisch; das müssen Sie nicht tun.
Häufige Fragen
Wo melden, wenn die Person in den Ferien in einem anderen Kanton gestorben ist?
Beim Zivilstandsamt des Sterbeorts, auch weit vom Wohnort. Der lokale oder Ihr Bestatter kann das übernehmen.
Was kostet der Todesschein?
Rund 30 CHF pro Exemplar, je nach Kanton.
Was passiert, wenn die 2 Tage überschritten werden?
Nichts Schlimmes: Melden Sie so schnell wie möglich. Das Amt kann eine Erklärung verlangen.
Geprüft am 19. September 2026 · allgemeine Schweizer Angaben, bei Gemeinde und Kanton zu bestätigen.