Luxmemora

Trauerfeier organisieren: religiös, weltlich, was vorzubereiten ist

In der Regel innert einer Woche. Ort, Redner, Musik, Texte, Blumen, Leidmahl: die vollständige Liste, und was der Bestatter für Sie tut.

Wann und wo

Die Feier findet in der Regel 3 bis 7 Tage nach dem Tod statt, vor Kremation oder Erdbestattung. Ort: Kirche der Kirchgemeinde, Abdankungshalle des Friedhofs oder Krematoriums, Gemeindesaal, manchmal zu Hause oder im Freien. Der Bestatter reserviert den Ort und koordiniert mit dem Friedhof.

Religiös

Kontaktieren Sie die Kirchgemeinde des Wohnorts: Pfarrer, Pfarrerin, Imam oder Rabbiner legt den Termin fest und bereitet die Feier mit Ihnen vor. Katholischer, reformierter, muslimischer und jüdischer Ritus haben je ihren Ablauf und ihre Fristen (besonders die rasche Erdbestattung). Der Bestatter kennt diese Bräuche und passt Transport und Versorgung an.

Weltlich

Eine freie Rednerin oder ein freier Redner (400 bis 900 CHF) trifft die Familie, schreibt und leitet die Feier: Lebensgeschichte, Texte, Musik, Wortmeldungen. Sie können sie auch selbst leiten. Rechnen Sie mit 30 bis 45 Minuten, zwei oder drei Musikstücken, ein oder zwei von Angehörigen gelesenen Texten, einem Moment der Stille.

Die Liste

Ort und Uhrzeit; Redner; Musik (ab Tonträger oder Musiker); Texte; Blumen (Kranz 150 bis 400 CHF, Schmuck 300 bis 1 200 CHF); Kondolenzbuch; Foto; Karten oder Anzeige mit der Uhrzeit; das Leidmahl danach (20 bis 60 CHF pro Person, oder zu Hause). Das Luxmemora-Dossier bewahrt all das im Schritt «Trauerfeier», mit den Floristen in der Nähe.

Häufige Fragen

Geht eine Feier ohne Bestatter?

Ja, für die Feier selbst. Transport und Versorgung der verstorbenen Person bleiben in den meisten Kantonen den Bestattern vorbehalten.

Wie lange dauert eine Feier?

30 bis 60 Minuten je nach Ritus. Eine weltliche Feier dauert oft 30 bis 45 Minuten.

Offener Sarg?

Eine Wahl. In der Schweiz ist der Sarg während der Feier meist geschlossen; ein Abschied am offenen Sarg kann vorher im kleinen Kreis stattfinden.

Geprüft am 19. September 2026 · allgemeine Schweizer Angaben, bei Gemeinde und Kanton zu bestätigen.

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